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Brandschutztüren oder auch Feuerschutzabschlüsse haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Zusätzlich können diese auch rauchdicht sein, um die Verbreitung von Rauch zu verhindern. Die Rauchdichtigkeit wird über eine allseitig umlaufende Dichtung gewährleistet, die im geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch verhindert und hierdurch im Brandfall die lebenswichtige Benutzung der Fluchtwege ermöglicht.
Da Rauch- und Brandschutztüren nur in geschlossem Zustand den gewünschten Schutz erzielen können, in Betrieben jedoch offenstehende Türen sinnvoller sind, kommen sogenannte Feststellanlagen zum Einsatz.
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